„Im Entwurf werden die wesentlichen Aussagen über die zukünftige Gestaltung festgelegt“,heißt es in der HOAI ( Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Was heißt das für die Bauherren ?
Für ein Grundstück gibt es meist mehrere Gestaltungsmöglichkeiten, der Vorentwurf „lotet“ diese aus.
Mit skizzenhaften Plänen werden Vorlieben der Bauherren und unterschiedliche Gestaltungsstile, z.B. romantischer Cottagegarten oder moderne- gradlinige Gestaltung dargestellt.
Ist die Entscheidung für eine Variante gefallen, wird dieser Entwurf ausgearbeitet.
Materialien für Wege, Stufen und Terrassen werden endgültig festgelegt – immer in Absprache mit dem Bauherrn natürlich- Zäune Pergolen und Sichtschutzwände werden eingeplant. Einige Höhenangaben über verdeutlichen den zukünftigen Geländeverlauf.
Die Bepflanzung wird in Form von stichwortartigen Angaben beschrieben, z. B. „Rhododendron, Azaleen, Hortensien, Staudenvorpflanzung“, oder „ Rosen, Lavendel und Gräser“. Die genaue Detaillierung erfolgt im Pflanzplan, siehe Detailplanung.