Öffentliche Räume zu gestalten bedeutet auch das Stadtbild zu prägen. Als Planer übernimmt man in besonderem Maße auch Verantwortung für die Geschmacksbildung der Nutzer.

Öffentliche Räume sind alle Flächen, die beim Durchfahren oder Durchlaufen einer Stadt ins Blickfeld kommen:

  • Parks und Grünzüge
  • Straßenbegleitgrün
  • Spielplätze
  • Außenanlagen von Geschäften, Hotels und Gaststätten
Die Aufgabe des Planers kann es sein ein Gesamtbild zu gestalten, bei dem sich das Objekt des Auftraggebers harmonisch in die Umgebung einfügt und diese vervollkommnet.
Der Planer kann allerdings auch bewusst durch einen starken gestalterischen Akzent versuchen einem Umfeld neue Impulse zu geben.